Kammerversammlung beschließt Beitragssenkung

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Presseinformation der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 04.03.2010

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Presseinformation der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 04.03.2010

04. März 2010

Kammerversammlung beschließt Beitragssenkung

Kammerversammlung der Rechtsanwälte: Positive Jahresbilanz und Beitragssenkung - Präsidentin Schmid erneuert Forderung nach Gebührenerhöhung und verlangt ein grundsätzliches Übermittlungsverbot für Telekommunikationsdaten zwischen Anwalt und Mandant


Auf der gestrigen alljährlichen Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Berlin konnte Präsidentin Irene Schmid eine positive Jahresbilanz ziehen:

Zwar stieg die Zahl aller in Berlin zugelassener Rechtsanwälte erneut von 12.087 auf 12.429 zum 31.Dezember 2009, jedoch ist die Quote des Anstiegs von 4,3% auf 2,8% gesunken. Der Anteil der Rechtsanwältinnen beträgt 31,7%. Die Quote der Anwältinnen im Vorstand ist überproportional und beträgt seit der Wahl 2009 41,4%.

Ungeachtet der steigenden Zahl der Anwälte ist die Zahl der Beschwerden über deren Arbeit rückläufig, und zwar nicht nur prozentual, sondern auch in absoluten Zahlen. Im Verhältnis zu der im Millionenbereich liegenden Zahl bearbeiteter Mandate liegen 1.290 eingegangene Beschwerden, von denen 580 unschlüssig oder unbegründet waren, im Promillebereich. Durch die nach wie vor wöchentlich von der Rechtsanwaltskammer durchgeführte Bürgersprechstunde (Dienstags 14-16 Uhr, Anmeldung erforderlich unter Tel. 30 69 31-0) konnten vielfach aufgetretene Konflikte außerhalb formeller Beschwerdeverfahren durch Gespräche gelöst werden.

Aufgrund sparsamer Haushaltsführung konnte die Kammerversammlung eine Senkung des Jahresbeitrags für die Mitglieder von 282 € auf nunmehr 264 € beschließen. Von Interesse dürfte sein, dass die Anwaltschaft ohne Inanspruchnahme öffentlicher Gelder sich selbst verwaltet und durch das ehrenamtliche Engagement vieler Kolleginnen und Kollegen im Vorstand, in der Satzungsversammlung, in den Anwaltsgerichten, in Fachanwaltsausschüssen und Prüfungskommissionen getragen wird.

Präsidentin Irene Schmid erneuerte die Forderung nach einer linearen Gebührenerhöhung und einer strukturellen Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren insbesondere im Asyl- und Sozialrecht: „Nur bei einer auskömmlichen Vergütung kann die Anwaltschaft ihre Aufgaben als Organ der Rechtspflege – gerade auch im Bereich der Beratungs- und Prozesskostenhilfe – unabhängig und selbstbestimmt wahrnehmen und die erhebliche Zahl von Arbeitsplätzen erhalten, die inzwischen von der Anwaltschaft abhängen.“

Präsidentin Schmid begrüßte die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Für eine Neuregelung betonte sie, dass das Bundesverfassungsgericht für einen engen Kreis von Telekommunikationsverbindungen, die auf besondere Vertraulichkeit angewiesen sind, ein grundsätzliches Übermittlungsverbot verlange. Sie fügte hinzu: „Ein grundsätzliches Übermittlungsverbot muss auch für die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant gelten.“

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