Satzungsversammlung zur Kanzleianschrift auf Briefbögen
Die 4. Satzungsversammlung hat auf ihrer 4. Sitzung am 06./07.11.2009 Beschlüsse u.a. zur Angabe der Kanzleianschrift auf Briefbögen gefasst.
Das Bundesministerium der Justiz hat nun mitgeteilt, dass es keine Bedenken gegen die Rechtsmäßigkeit hat, so dass die Beschlüsse vom 06./07.11.2009 im Heft 2/2010 der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht werden und am 01.07.2010 in Kraft treten.
