Kammerversammlung 2011 wählt Kontinuität
Bericht über die Kammerversammlung am 09.03.2011
327 Kammermitglieder kamen zur Kammerversammlung am 9. März 2011. Im Mittelpunkt standen die turnusmäßigen Neuwahlen.
Für 14 zu besetzende Vorstandsposten wurden die erneut kandidierenden 12 bisherigen Vorstandsmitglieder überwiegend gleich im ersten Wahlgang wiedergewählt.
Neu in den Vorstand gewählt wurden Rechtsanwältin Ulrike Silbermann und Rechtsanwalt Dr. Michael Steiner. Das eingesetzte elektronische Abstimmungssystem funktionierte einwandfrei.
Zuvor hatte Kammerpräsidentin Irene Schmid in ihrem Bericht über die Arbeit des vergangenen Jahres hervorgehoben, dass die Wahrung der Selbstverwaltung der Anwaltschaft das zentrale Leitmotiv war: Bei der Informationspflichtenverordnung galt es, die Aufsichts- und Überwachungszuständigkeit nicht den Gewerbeämtern zu überlassen. Bei der Bekämpfung der Geldwäsche wurde die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei Verstoß gegen Sorgfaltspflichten von Anwälten abgewehrt und im Bereich des Datenschutzes wurde der Vorrang der anwaltlichen Schweigepflicht gegen Auskunftsansprüche des Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin erstmals obergerichtlich vom Kammergericht bestätigt.
Mittels großflächig projizierter Grafiken stellte die Präsidentin auch die teilweise erschreckenden Ergebnisse der STAR-Umfrage über die wirtschaftliche Lage der Anwaltschaft in Berlin vor (vgl. Interview im März-Heft 2011 des Kammerton).
In einem teils auch launigen Vortrag - es war zufällig auch Aschermittwoch - informierte der Vorsitzende der bundesweiten Tagung der Gebührenreferenten, RA Herbert Schons, über Höhe- und Tiefpunkte der aktuellen Rechtsprechung zu Gebührenfragen. Er wies auf die teils anwaltsfreundliche Rechtsprechung des BGH hin, mit der beim Zeithonorar auch eine 15-Minuten-Zeittakt-Klausel an sich zulässig bleibt. Gleichzeitig warnte er vor Missbrauch und erinnerte daran, dass der Zeitaufwand des Anwalts jeweils nachvollziehbar mit der Rechnung darzulegen ist.
Schatzmeister Dr. Börner stellte den Wirtschaftsplan 2011 vor, der Ausgaben von über 3,6 Mio € übersichtlich in Einzeltiteln vorsieht. Trotz einer Ausgabensteigerung, z.B. durch die unvermeidliche Umstellung des IT-Betriebssystems oder wegen des Portoaufwandes für die Briefwahlen zur Satzungsversammlung, konnte der jährliche Kammerbeitrag von 264 € unverändert beschlossen werden.
Einladung, Antragsbroschüre, Wirtschaftsplan und Jahresbericht wurden bisher allen knapp 13.000 Mitgliedern per Briefpost übersandt. Die Versammlung beschloss, dass zukünftig Mitglieder, die diese Unterlagen nur noch per E-Mail erhalten wollen, dies in Textform unter Angabe der E-Mail-Adresse der Geschäftsstelle mitteilen können. Alle anderen erhalten auch zukünftig die Unterlagen per Post.
Eine lebhafte Diskussion löste der anschauliche mit Folien unterstützte Vortrag des Vizepräsidenten des Versorgungswerks Berlin, RA Dr. Hermann Stapenhorst, aus.
Beim anschließenden Empfang konnte auch diese Diskussion fortgesetzt werden. Auch Senatorin Gisela von der Aue nahm als Gast an den informellen Gesprächen über Justizfragen teil.
