Chancengleichheit bedeutet in Deutschland auch, dass jedermann seine Rechte wahrnehmen und notfalls auch gerichtlich durchsetzen kann, ohne dass die Anrufung der Gerichte durch Kostenregelungen unmöglich gemacht wird. Niemand soll aus finanzieller Not heraus auf seine Rechte verzichten müssen. Heute hat ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung Anspruch auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Ergeben sich aus dem Vortrag des Mandanten hinreichende Anhaltspunkte, so hat die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt über die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung aufzuklären.
