Gemäß § 89 BRAO beschließt die Kammerversammlung die Höhe und die Fälligkeit der Beiträge, der Umlagen und der Verwaltungsgebühren. Der jährliche Kammerbeitrag beträgt zur Zeit 264,- Euro und ist am 1. April jeden Jahres fällig.
Aus der Beitragsordnung ergibt sich, in welchen Fällen der Beitrag reduziert werden kann. Beispielsweise erfolgt nach Nr. 8 der Beitragsordnung für Kammermitglieder vor Vollendung des 35. Lebensjahres eine Reduzierung um die Hälfte im ersten und zweiten Jahr der Erstzulassung.
Beitragsordnung
