Der Vorstand repräsentiert die Rechtsanwaltskammer. Er muss daher durch die Gesamtheit der Kammermitglieder legitimiert werden. Die Mitglieder des Vorstandes werden für vier Jahre durch die Kammerversammlung gewählt und sind neben ihrer anwaltlichen Berufstätigkeit ehrenamtlich tätig.
Die Vorstandsmitglieder beraten die Kammermitglieder in Fragen ihrer Berufspflichten und überwachen auch deren Einhaltung. Der Vorstand vertritt nach außen die Interessen der Berliner Anwaltschaft, z.B. gegenüber der Senatsverwaltung für Justiz. Bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern und ihren Auftraggebern bzw. zwischen Kammermitgliedern kann der Vorstand auf Antrag vermittelnd tätig werden. Die Mitglieder des Vorstandes sind gesetzlich verpflichtet, über alle personenbezogenen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Vorstandstätigkeit bekannt werden, Verschwiegenheit zu wahren. Der Vorstand besteht aus dem Präsidium und den sechs Abteilungen.
