Geboren und aufgewachsen bin ich als Däne in der süddänischen Stadt Haderslev. Mein juristisches Staatsexamen habe ich an der Universität in Aarhus im Jahr 1995 abgelegt und nach einem LL.M. Magister Studiengang in Kiel begann ich 1996 als angestellter Rechtsanwalt in einer Kopenhagener Kanzlei. Nach 3 jähriger obligatorischer Assessorzeit wurde ich 1999 zur dänischen Anwaltschaft zugelassen. Im Jahr 2000 zog ich nach Berlin und baute hier für die dänische Kanzlei die deutsche Niederlassung auf. Seit Juni 2006 bin ich mit einem Berliner Kollegen am Kurfürstendamm in einer eigenen Kanzlei tätig.
Nach einem Examen beim Justizprüfungsamt in Berlin nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) bin ich seit 2001 als europäischer Rechtsanwalt bei der Berliner Rechtsanwaltskammer zugelassen.
Als dänischer Anwalt berate ich vorrangig deutsche Mandanten zum dänischen Recht, während sich zur Zeit 3 Rechtsanwälte allein mit Anfragen aus Dänemark zum Deutschen Recht beschäftigen. Europäischer Wettbewerb kann somit auch förderlich sein.
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz, das noch 2007 in Kraft treten soll, betrachte ich als spannende Herausforderung. Es verlangt von der Anwaltschaft auch zu beweisen, dass der Rechtsanwalt der einzig zuverlässige, kompetente und unabhängige Rechtsdienstleister ist.
Die dänische Anwaltschaft hat sich schon vor einigen Jahren durch ein Grundwerteprojekt und durch Bildung eines Innovationsausschusses auf die Liberalisierung des Anwaltmarktes vorbereitet. Ich hoffe durch meine doppelte Zulassung Impulse in diese Richtung auch in der Berliner Anwaltskammer geben zu können.
Ich möchte mich für ein innovatives Denken auch in der deutschen Anwaltschaft, mehr Öffentlichkeitsarbeit und eine zügige Handhabe von Beschwerdeverfahren in der Kammer einsetzen.
