Referendarausbildung

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Die Rechtsanwaltskammer engagiert sich bei der Referendarausbildung

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Referendarausbildung

Referendarausbildung während der Anwaltsstation (12. - 16. Ausbildungsmonat)

Nach der Reform der Juristenausbildung hat die Rechtsanwaltskammer Berlin die Organisation, die Durchführung und die Mitfinanzierung der stationsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften übernommen. Das Ziel der Reform ist es, den Referendar auf die Tätigkeit des Rechtsanwaltes besser vorzubereiten, da ungefähr 80 % der Assessoren den Anwaltsberuf ergreifen. Anwälte mit Berufserfahrung bereiten die Referendare sowohl auf die Anwaltstätigkeit als auch auf die anwaltsbezogenen Klausuren im Examen vor.
Die Ausbildung in der Anwaltsstation beginnt mit einem dreiwöchigen Einführungslehrgang. Dort werden Kenntnisse zum Berufsbild, zu den Rechten und Pflichten eines Rechtsanwalts sowie den Besonderheiten der anwaltlichen Berufsausübung in den einzelnen Rechtsgebieten des Zivilrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts vermittelt. Alle Arbeitsgemeinschaften werden zu insgesamt 4 Gruppen zusammengefasst.

Die weitere Ausbildung ist in drei Abschnitte gegliedert: Jeweils 6 Wochen Zivilrecht, Strafrecht bzw. Öffentliches Recht. Ziel ist es auch hier, den Referendar mit der anwaltlichen Arbeitstechnik vertraut zu machen.

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