Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer bezüglich der Ausbildung von ReNos

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Verbindung zwischen Ausbildungsstätten und Rechtsanwaltskammer

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Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer

Die Rechtsanwaltskammer ist gem. § 71 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 9 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zuständige Stelle für den Bereich der Berufsausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten oder zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Für diese Aufgabe errichtet die Kammer den Berufsbildungsausschuss . Der Kammervorstand hat außerdem eine ständige Vertreterin für das Berufsausbildungsauswesen eingesetzt.

Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
Die RAK führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, in das der Berufsausbildungsvertrag und wesentliche Änderungen seines Inhalts einzutragen sind. Eine Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei Minderjährigen kann erst erfolgen, wenn die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung vorliegt (vgl. §§ 32 Abs. 1 Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend [JArbSchG], § 35 Abs. 1 Ziff. 3 BBiG). Zur Beratung der Auszubildenden und Ausbilder hat sie Ausbildungsberater bestellt.

Ausbildungsvergütung
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin hat letztmalig im Jahr 2003 die Höhe der Mindestausbildungsvergütung festgesetzt. Diese beträgt seitdem:  1. Ausbildungsjahr  405 Euro; 2. Ausbildungsjahr 480 Euro; 3. Ausbildungsjahr 550 Euro.

Schlichtungsausschuss
Zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis hat die Rechtsanwaltskammer gem. § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) einen Schlichtungsausschuss gebildet, der vor Einschaltung des Arbeitsgerichtes über die Geschäftsstelle - Ausbildungsabteilung - anzurufen ist.


Prüfungen
Zweimal jährlich nimmt die Rechtsanwaltskammer sowohl die Zwischenprüfung wie auch die Abschlussprüfung ab. Die Zwischenprüfung dient dazu, allen an der Ausbildung Beteiligten eine Überprüfung des Ausbildungsstandes zu ermöglichen.Der Ablauf von Zwischen- und Abschlussprüfung ist in der Prüfungsordnung der Rechtsanwaltskammer Berlin für RA-Fachangestellte und ReNo-Fachangestellte vom 24.09.2008 geregelt. Für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Prüfungsausschuss zuständig. Einschreib- und Prüfungsgebühren entfallen bis auf weiteres. Für Umschüler und externe Prüflinge beträgt die Prüfungsgebühr 33 Euro.

Ausbildungsabteilung

Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit unserer Ausbildungsabteilung auf:
Frau Pöschke: Telefon: 030/306 931-50 /-51; Frau Krause (mittwochs Frau Czichowski): Telefon: 030/306 931-52; E-Mail: ausbildung @ rak-berlin.de (Spamschutz, bitte Leerzeichen vor und nach @ weglassen).

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