In der Rubrik „Suche nach Beraternamen“ im Feld „Firma des Beraters“ nur „Anw“ und als Ort „Berlin“ eingeben. Dann erhalten Sie die in der Beraterbörse gelisteten Berliner Anwältinnen und Anwälte, von denen Sie aber wegen des Zuschusses jemanden wählen müssen, der ausdrücklich für das Beratungsprodukt „Gründercoaching Deutschland“ zugelassen ist.

Ein Coachingvertrag darf erst unterzeichnet und mit dem Coaching erst begonnen werden, werden, wenn nach einem Gespräch mit dem Regionalpartner die Zusage der KfW-Bank vorliegt. Erfahrungsgemäß dauert das aber nur wenige Tage.

Das Förderprogramm Gründercoaching kann zwar erst nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit (Anwaltszulassung) in Anspruch genommen werden, die als Coach zugelassenen Anwältinnen und Anwälte können aber auch bereits vor der Gründung behilflich sein, auch bei der Beantragung des Zuschusses für das Coaching.