Stellungnahme der RAK Berlin vom 21.09.2009 zum Rahmenbeschluss des Rates über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren, Fahrplan zur Förderung des Schutzes von Verdächtigen und Beschuldigten im Rahmen von Strafverfahren

 

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin begrüßt den vor bezeichneten Rahmenbeschluss und den Fahrplan zur Förderung des Schutzes von Verdächtigen und Beschuldigten im Rahmen von Strafverfahren.

Der Vorschlag für den Rahmenbeschluss des Rates über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren sieht in Ziff. 10 vor, dass eine Unterstützung auch hör- oder sprachgeschädigten verdächtigen Personen zuteil werden sollte. Wir regen an, dies gleichermaßen für verdächtige Personen mit Sehstörungen vorzusehen und bitten einen entsprechenden Ergänzungsvorschlag zu unterbreiten