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| BVerfG zur Beratungshilfe bei ALG II - Kürzung |
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Beschluss vom 11.05.2009 - Az.: 1 BvR 1517/08 - , veröffentlicht am 18.06.2009
Das BVerfG gab der Verfassungsbeschwerde einer Frau statt, deren Arbeitslosengeld II wegen eines Krankenhausaufenthaltes zeitweise um 120 Euro im Monat gekürzt und der die Inanspruchnahme von Beratungshilfe mit dem Argument verweigert worden war, dass es ihr zumutbar im Sinne des § 1 Abs.1 Nr. 2 BerHG sei, selbst Widerspruch einzulegen und bei der Widerspruchsstelle der Behörde Rechtsrat einzuholen, die ihre Bezüge gekürzt hatte. Das BVerfG sah die Beschwerdeführerin in ihrem Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit aus Art. 3 Abs.1 i.V.m. Art. 20 Abs.1 und Art. 20 Abs.3 GG verletzt. Es könne der Beschwerdeführerin nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie angreifen wolle. Sie sei auf anwaltliche Beratung angewiesen, da das zugrundeliegende rechtliche Problem noch keine höchstrichterliche Klärung erfahren habe.
Zur Pressemitteilung des BVerfG vom 18.06.2009 und zum Beschluss des BVerfG vom 11.05.2009 |
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| Schlichtungsstelle kann eingerichtet werden |
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Ombudsmann soll am 01.01.2010 seine Arbeit aufnehmen Der Bundestag hat am 18.06.2009 den Einspruch des Bundesrates gegen das Gesetz zur Modernisierung des anwaltlichen Berufsrechts mit der dafür notwendigen qualifizierten Mehrheit zurückgewiesen. Das Parlament hat damit u.a. den Weg für die Einrichtung einer bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) angesiedelten Schlichtungsstelle frei gemacht. Zur Pressemeldung der BRAK vom 19.06.2009 |
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| Kurzarbeitergeld auch für Freiberufler |
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Mitteilung des Bundesverbands der freien Berufe
Nach Mitteilung des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) wurden Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld (Kug) durch das Konjunkturprogramm II auch für Freiberufler beschlossen. Neu ist, dass Kug bereits bei der Arbeitsstundenreduzierung lediglich eines einzigen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters beantragt werden kann. Neu ist außerdem, dass die Arbeitsagentur anteilig oder vollständig die Sozialversicherungsbeiträge des kurzarbeitenden Beschäftigten übernimmt. Damit können Kanzleien in wirtschaftlich schwieriger Lage Mitarbeiter weiter beschäftigen, statt sie entlassen zu müssen.
Zum Infoblatt des Bundesverbandes der Freien Berufe |
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| 50 Jahre BRAK, hier: Verlosung |
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Teilnahme jüngerer Kolleginnen und Kollegen an der Festveranstaltung
Am 10. September 2009 ab 18 Uhr wird aus Anlass des 50jährigen Jubiläums der Bundesrechtsanwaltskammer eine Festveranstaltung in Berlin stattfinden. Die Rechtsanwaltskammer Berlin wird die für Berlin zur Verfügung stehenden 7 Plätze für jüngere Kammermitglieder auslosen.
Interessierte können sich bis zum 29. Juni 2009 um 12 Uhr bei der RAK Berlin melden.
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Veranstaltungen der RAK Berlin
Die Rechtsanwaltskammer Berlin bietet in der 2. Jahreshälfte wieder zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen an. Zur Veranstaltungsübersicht. Die Anmeldeformulare finden sich auf der Website der Rechtsanwaltskammer.
Die Rechtsanwaltskammer bietet außerdem zusammen mit dem Deutschen Anwaltsinstitut e.V. (DAI) zahlreiche Veranstaltungen für Fachanwältinnen und Fachanwälte gem. § 15 FAO an.
Zu den Veranstaltungsübersichten für das 2. Halbjahr 2009. Die Anmeldung ist nur beim Deutschen Anwaltsinstitut e.V. möglich. |
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Rechtsanwaltskammer Berlin,
Hans-Litten-Haus
Littenstraße 9, 10179 Berlin,
Tel. 030/306 931 - 0, Fax: 030/306 931 - 99,
Email: info@rak-berlin.de
Redaktion und Bearbeitung:
RAin Marion Pietrusky, RA Hans-Joachim Ehrig, RA Benno Schick
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